Donnerstag, 12. August 2010

Auf die Straße gehen

Stellen wir uns einmal Familie Müller vor, Familie Müller fährt in den Urlaub nach Schottland.
Nun findet sich in Schottland ein Fachwerkhaus, sehr schön restauriert und bewohnt.
Mama Müller wird besagtes Fachwerkhaus nun also als Urlaubserinnerung fotografieren, nach dem Urlaub beschließt man, online ein Fotoalbum einzurichten um die Erinnerungen für Freunde, Bekannte oder sonst wie interessierte verfügbar zu machen.
Und weil das Haus der Familie Müller so gut gefallen hat, schreibt man in die Beschreibung des Bildes auch gleich wo dieses zu finden ist, damit sich die Betrachter des Fotoalbums bei einem eventuellen Besuch in Schottland live von der Schönheit des Hauses überzeugen können.
In Schottland kein Problem.
Jetzt nehmen wir einmal an, das Haus steht nicht in den Highlands sondern im Schwarzwald.
Plötzlich sieht das ganze deutlich anders aus.
Sowas kann man ja nicht veröffentlichen, die armen Bewohner.
Man sollte den Müllers die Kamera wegnehmen, das Fotoalbum sperren und sie überhaupt erstmal des Landes verweisen.
Sollte man doch, oder?
Nehmen wir einmal an, man sollte.
Die Müllers haben jetzt also keine Kamera mehr, des Landes wurden sie nicht verwiesen aber auch nur, weil sie ja Steuern zahlen und man das Geld eigentlich ganz gut gebrauchen kann.
Nun ist Papa Müller aber ein nicht unbegabter Autor und problemlos in der Lage das Fachwerkhaus in fabelhaftem Detailreichtum zu beschreiben.
Das ist jetzt ungünstig, Papa Müller kann man nicht so leicht wegnehmen wie eine Kamera.
Aber durch eine Erzählung sind ja auch die Persönlichkeitsrechte der Bewohner nicht gefährdet.
Diese sind allerdings vollkommen ruiniert, wenn jemand das Haus sieht.
Oder nur wenn jemand das Haus sieht, der nicht davor steht?
Wieso darf der Nachbar der Fachwerkhausbesitzer dieses jeden Tag sehen?
Nachbarn sind ohnehin eine Gefahr für das Persönlichkeitsrecht.
Vielleicht sollte man Christo bitten, Deutschland zu verhüllen.
Bevor noch jemand Bilder macht.

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